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Einloggen, um einen Kommentar zu verfassenDie elegante Formulierung
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el_zet, 01.09.2022, 16:27 Uhr 01.09.2022, 16:27 Uhr
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Gast, 01.09.2022, 18:13 UhrEs ist in der Tat bemerkenswert , daß ein deutsches Gericht in so eindeutiger Weise das Schmerzensgeld ausschließlich dem Radfahrer und nicht der Autotüre zugesprochen hat.Schätze mal , daß wenigstens einer der 3 Richtenden ein Hobbyrennradlender ist , anders kann man sich das Urteil fast nicht erklären. Ich behaupte aber mal , daß das so in der Berufung vor dem OLG nicht bestehen bleibt und dem Rennradler unter dem Gesichtspunkt der "mitwirkenden Betriebsgefahr" ein Mitverschuldensquote von 10 bis 20% aufgebürdet wird . So ja auch die Einlassung der Versicherung.
https://www.spiegel.de/auto/dooring-unfall-radfahrer-rast-in-autotuer-pkw-fahrer-traegt-volle-schuld-a-dd20f6fd-0cd2-4be5-9684-d99b6ee9f622