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Die elegante Formulierung

  • el_zet, 01.09.2022, 16:27 Uhr 01.09.2022, 16:27 Uhr
    Der Radfahrer hat vor Gericht zu 100% Recht bekommen. Spiegel formuliert "Radfahrer rast in Autotür", so dass man doch immer noch ein bisschen was wie Rowdytum mitdenken kann. Hätte ja auch schreiben können "Autofahrer wirft Radfahrer vom Rad".

    https://www.spiegel.de/auto/dooring-unfall-radfahrer-rast-in-autotuer-pkw-fahrer-traegt-volle-schuld-a-dd20f6fd-0cd2-4be5-9684-d99b6ee9f622
  • Gast, 01.09.2022, 18:13 Uhr
    Es ist in der Tat bemerkenswert , daß ein deutsches Gericht in so eindeutiger Weise das Schmerzensgeld ausschließlich dem Radfahrer und nicht der Autotüre zugesprochen hat.Schätze mal , daß wenigstens einer der 3 Richtenden ein Hobbyrennradlender ist , anders kann man sich das Urteil fast nicht erklären. Ich behaupte aber mal , daß das so in der Berufung vor dem OLG nicht bestehen bleibt und dem Rennradler unter dem Gesichtspunkt der "mitwirkenden Betriebsgefahr" ein Mitverschuldensquote von 10 bis 20% aufgebürdet wird . So ja auch die Einlassung der Versicherung.
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