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Großer Speikkogel: Oberer Abschnitt ab Schranke nun für Radfahrer erlaubt

  • wellamo, 01.06.2015, 19:15 Uhr
    Hallo allerseits,

    bin vorhin diesen wunderschönen Berg zum ersten mal hochgeradelt und war angenehm überrascht, bei der Schranke das von Roli beschriebene "gilt auch für Radfahrer"-Zusatzschild nicht mehr anzutreffen.
    Ein Photo davon würde ich gerne anhängen, aber ich glaube diese Funktion gibt es hier nicht.
  • Roli, 01.06.2015, 19:53 Uhr
    Hallo Wellamo,
    du kannst zB ein Bild in deine Galerie laden und dann hier verlinken.
    Dass der Zusatz beim Fahrverbotsschild weg ist, heißt aber noch nicht, dass es nun erlaubt ist. Denn im Grunde ist es immer noch ein allgemeines Fahrverbot.
    Liebe Grüße, Roli
  • wellamo, 01.06.2015, 22:35 Uhr auf Roli
    Stimmt, das Verbot gilt "für Fahrzeuge aller Art". Hatte irgendwie von meiner Fahrprüfung in Erinnerung dass es nur für Kfz.verboten sei. Nur frage ich mich, warum es ein zusätzliches Schild "gilt auch für Radfahrer" dann überhaupt gibt.
    Desweiteren kann ich mir nicht vorstellen dass es Viele interessiert ob man dort oben mit dem Rad fährt. Mir kam vorhin ein VW-Bus, ich glaube vom ORF-Sender, dort entgegen, ihn hat es auf jeden Fall nicht interessiert.
    Hier die jetzige Situation an der Schranke (danke Roli für den Tipp):
  • Roli, 01.06.2015, 22:46 Uhr auf wellamo
    Das war mir damals schon nicht so wirklich klar. Im Grunde geht es wahrscheinlich "nur" um die Haftung.
  • Herr_, 02.06.2015, 08:16 Uhr auf Roli
    Naja. Vielleicht hatten sie es auch hin gestellt, da nicht wenige Radfahrer solche Schilder gerne ignorieren und sie das damit verdeutlichen wollten.
    Strada chiusa gilt in Italien z.B. eigentlich ja auch für Radfahrer ;-)
    L.
  • Roli, 02.06.2015, 09:57 Uhr auf Herr_
    Stimmt. In Italien ist ein Fahrverbot ohne Hinweis auf ein Landesgesetz aber meist auch nur als Haftungsausschluss zu verstehen.
    r.
  • Cinelli09, 02.06.2015, 15:05 Uhr auf wellamo
    Das abgebildete Zeichen bedeutet effektiv ein Fahrverbot und gilt auch für Fahrräder.Das Schieben des Rades ist erlaubt,siehe z.B. diesen schnell recherchierten google Treffer http://www.wien.gv.at/verkehr/verkehrszeichen/vorschrift.html

    Dann gibts ja bekanntlich noch die Variante,bei der im weißen Kreisfeld ein Fahrad abgebildet ist.Das bedeutet in der Regel,daß der Wegeunterhaltsverpflichtete und Wegeberechtigte (also Privatweg/-straße,die nicht öffentlich gewidmet ist) das Befahren mit einem Rad nicht gestattet.In Österreich insoweit rechtlich nachvollziehbar,weil sich der Wegebetreiber wegen der geltenden verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung ohne Exculpationsmöglichkeit enthaften will.

    Bei gutem Willen des Berechtigten hätte das ev. nur die Rechtsfolge eines zivilrechtlichen Haftungsausschlusses und der Berechtigte toleriert das Radfahren.Im ungünstigen Falle muß man allerdings mit einer zivil- und strafrechtlichen Besitzstörungsklage rechnen.Ich spreche aus mehr oder weniger leidvoller Erfahrung......Vor Gericht bekommt man da in der Regel als Radler nicht den Fuß in die (Gerichts-) Türe.

    Man muß leider auch sagen,daß es unter den Radlerkollegen auch Deppen gibt,die trotz des Fahrradverbotes den Wegeverpflichteten beim Unfall verklagt und oft auch recht bekommen haben.Das entspannt die Situation auch nicht gerade.
  • Udo B., 02.06.2015, 23:15 Uhr
    Ohne die Situation genau zu kennen:
    Sieht nach Gipfelbereich aus. Ohne dauerhaften Verkerhr.
    Interessiert das Schild wirklich?
    Net schwätze, einfach fahr´n.
  • running_greenhorn, 27.05.2018, 23:52 Uhr
    Das Schild "Gilt auch für Radfahrer" ist wieder aufgetaucht. Links und rechts der Schranke ist Stacheldraht. Links (in Aufwärtsrichtung) ist allerdings eine asphaltierte Regenrinne, tief genug, um das Fahrrad mühelos unter der Schranke durchzuschieben, als wäre sie für diesen Zweck gemacht. :-)
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