Schweiz-Rundfahrt 2012: alles etwas anders
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- landschaftlich tolle Strecke durch den Schweizer Jura, das Seeland, die Schweizer Alpen und das Emmental
- relativ hoher sportlichen Anspruch (850 km und 19.200 Hm in 7 Etappen)
- Gepäcktransport
- gemeinsames Mittagessen (etwa vergleichbar mit der Deutschland-Rundfahrt)
- zwei Begleitfahrzeuge: 1 x Gepäck, 1 x Verpflegung
- Unterbringung in 3-4-Sterne-Hotels inklusive Halbpension
- Preis im Doppelzimmer: 1290 SFr, das sind nach aktuellem Kurs ca 1050 EUR.
24.11.2011, Jan:
Die quaeldich.de-Schweizrundfahrt kann nicht wie geplant mit 100 Teilnehmern in drei Gruppen durchgeführt werden.
Dieses Konzept wollte die Polizei des Kantons Bern nur mit der Auflage einer Straßensperrung „wie bei der Tour de Suisse“ genehmigen. In der Schweiz ist es grundsätzlich verboten, mit dem Rad nebeneinander zu fahren, und unsere Bemühungen, eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken, sind nunmehr gescheitert (siehe unten). Daher werden wir die Schweiz-Rundfahrt nun mit 45 Teilnehmern in vier Kleingruppen durchführen, die jeweils von einem Guide geführt werden. Dafür ist keine Genehmigung notwendig.
Dieses Konzept wollte die Polizei des Kantons Bern nur mit der Auflage einer Straßensperrung „wie bei der Tour de Suisse“ genehmigen. In der Schweiz ist es grundsätzlich verboten, mit dem Rad nebeneinander zu fahren, und unsere Bemühungen, eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken, sind nunmehr gescheitert (siehe unten). Daher werden wir die Schweiz-Rundfahrt nun mit 45 Teilnehmern in vier Kleingruppen durchführen, die jeweils von einem Guide geführt werden. Dafür ist keine Genehmigung notwendig.
Das ist die Schweiz-Rundfahrt in Stichpunkten:
Das Straßenverkehrsgesetz der Schweiz legt in SVG Art. 46/2 fest: "Radfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren. Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen."
Dies macht der Bundesrat mittels der VRV Art. 43. Danach ist die Zweierreihe in Gruppen von mehr als 10 Personen gestattet, sofern der übrige Verkehr nicht behindert wird.
In letzterer Passage liegt der Hund begraben: Natürlich ist mit Verbandsstärken, wie wir sie bei der DLRF fahren, und bei der CHRF geplant haben, nicht zu verhindern, dass der Verkehr auch einmal behindert wird. So große Gruppen sind auch nicht schnell in Einerreihe zurückzubilden. Daher sind solche Veranstaltungen in der Schweiz nicht ohne Sondergenehmigung umsetzbar. Und wir werden weiter versuchen, eine solche zu erlangen.
Das Gute an der geringeren Teilnehmerzahl ist nun, dass wir mit den geplanten Kleingruppen von dem Recht Gebrauch machen dürfen, nebeneinander zu fahren.
Weiterführender Link
Weitere Hintergründe zum Verbandsfahren in der Schweiz
Das Straßenverkehrsgesetz der Schweiz legt in SVG Art. 46/2 fest: "Radfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren. Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen."
Dies macht der Bundesrat mittels der VRV Art. 43. Danach ist die Zweierreihe in Gruppen von mehr als 10 Personen gestattet, sofern der übrige Verkehr nicht behindert wird.
In letzterer Passage liegt der Hund begraben: Natürlich ist mit Verbandsstärken, wie wir sie bei der DLRF fahren, und bei der CHRF geplant haben, nicht zu verhindern, dass der Verkehr auch einmal behindert wird. So große Gruppen sind auch nicht schnell in Einerreihe zurückzubilden. Daher sind solche Veranstaltungen in der Schweiz nicht ohne Sondergenehmigung umsetzbar. Und wir werden weiter versuchen, eine solche zu erlangen.
Das Gute an der geringeren Teilnehmerzahl ist nun, dass wir mit den geplanten Kleingruppen von dem Recht Gebrauch machen dürfen, nebeneinander zu fahren.
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